Nach dem Gesetz vom 7. Juli 2016 über die „Freiheit der Schöpfung, der Architektur und des kulturellen Erbes“ gehört alles, was den Einzelnen interessiert und Archäologie, Geschichte und alles, was mit der Menschheit zu tun hat, zu 100% zum Staat.
Früher waren es 50% für den Erfinder der Entdeckung und 50% für den Eigentümer des Landes (oft der Staat), jetzt kehrt alles zum Staat zurück.
Es ist wichtig zu wissen, dass für numismatische Forschungen die schriftliche Zustimmung des Landbesitzers, die schriftliche Zustimmung der Präfektur und die schriftliche Zustimmung des Rathauses erforderlich sind. Um die Zustimmung der Präfektur zu erhalten, müssen Sie auch das Ziel und Ihre Qualifikationen angeben. Meistens haben Sie keine Antwort, wenn Sie selbst kein Archäologe sind.
Und auch mit all diesen Vereinbarungen kommen die Funde von nun an vollständig an den Staat zurück.
Ziel ist es, wilden Entdeckungen ein Ende zu setzen, die manchmal wie Plünderungen und der Weiterverkauf von gemeinsamem Erbe im Internet aussehen.
Um mehr darüber zu erfahren: GESETZ Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 in Bezug auf die Freiheit der Schöpfung, der Architektur und des Erbes.
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